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Die UNO-Kinderrechtskonvention. Ihre Umsetzung im schweizerischen Schulrecht, insbesondere im Kanton Aargau

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Die UNO-Kinderrechtskonvention. Ihre Umsetzung im schweizerischen Schulrecht, insbesondere im Kanton Aargau

Online-Artikel-Nr. 0008330630
Am 26. März 1997 trat die UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz in Kraft. Obwohl die darin verbrieften Rechte des Kindes in der Schule zu einem grossen Teil gesetzlich garantiert sind, besteht dringender Handlungsbedarf, diese auch zu verwirklichen - insbesondere das Partizipationsrecht und die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Das föderalistische Staatssystem der Schweiz bedingt die Umsetzung der Kinderrechte auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene. Die vorliegende Zürcher Dissertation prüft die Implementierung der UNO-Kinderrechtskonvention im Schulrecht. Am Beispiel des Kantons Aargau wird analysiert, wieweit die materielle und formelle Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention erfolgt ist.

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