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Das schweizerische Pflichtteilsrecht im Spannungsfeld sich wandelnder Näheverhältnisse

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Das schweizerische Pflichtteilsrecht im Spannungsfeld sich wandelnder Näheverhältnisse

Online-Artikel-Nr. 0014151519
Der Pflichtteil schränkt die Verfügungsfreiheit des Erblassers zugunsten abschliessend definierter Familienmitglieder ein. Das Pflichtteilsrecht ist seit 1912 kaum angepasst worden. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (Vielgestaltigkeit der Lebensformen) haben sich jedoch geändert. Darum flammt die Diskussion rund um den Reformbedarf im Pflichtteilsrecht immer wieder auf. Vorliegend werden die Grundzüge des schweizerischen Pflichtteilsrechts dargelegt. Es werden sodann Reformvorschläge zur Flexibilisierung des Pflichtteilsrechts wie etwa die Einführung einer Pflichtteilsminderung, die Abschaffung des Elternpflichtteils oder die Einführung eines Pflichtteils für nichteheliche Lebenspartner thematisiert. Basierend auf Ausführungen zur spanischen Mejora und zum deutschen Freiteil für gemeinnütziges Handeln wird erstmals die Einführung einer schweize- rischen Freiteils-Regelung vertieft dargestellt.

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